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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des
Landgerichts Tübingen.
Unter den verschiedenen Menüpunkten finden Sie alle Informationen über das Landgericht Tübingen, den Gerichtsbezirk
und die Stadt, die Sie
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Kontakt
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Landgericht Tübingen
Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
Postfach 1840, 72008 Tübingen
(Telefon)
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Email Poststelle Landgericht*
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Hinweise
* Wichtiger Hinweis Email
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Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht ohne weiteres möglich, per einfacher E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch elektronisches Dokument vorgenommen werden. Die für die Einreichung eines elektronischen Dokuments erforderlichen Schritte werden unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben.
Hinweis Datenschutz
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Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Hinweis Zahlungsverkehr
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Das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 03.05.2019 darüber informiert, dass Zahlungen mit Scheck ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig sind. Die elektronische Kostenmarke ist seit dem 22.08.2018 in Baden-Württemberg als weitere Zahlungsmöglichkeit zugelassen. Gerade beim elektronischen Rechtsverkehr zeigen sich deren Vorteile gegenüber den bisherigen Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische Kostenmarke. Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über den bedienerfreundlichen Webshop mit Warenkorbfunktionalität (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) auf dem Justizportal des Bundes und der Länder:
Als Zahlungsart stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung. Nach Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in der Justiz vom 05.08.2018 sind Scheckzahlungen ab 01.09.2019 auf wenige Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen (z. B. § 69 Absatz 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein; eine Vorlage an die Landesoberkasse ist nicht mehr zulässig. Bei Einreichung eines Verrechnungsschecks ab 1.9.2019 gilt der Vorschuss als noch nicht bezahlt und die Klage wird deshalb zunächst nicht zugestellt, woraus sich für den Einreicher u. U. ein Problem (vgl. § 167 ZPO) ergeben kann.
Gesucht: Historische Abbildungen
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Besitzen Sie Abbildungen/Zeichnungen der (ehemaligen) Gerichtsgebäude (innen/außen) aus historischen Zeiten?
Haus Ecke Holzmarkt/Neue Straße vor ca. 1870 | Haus Wilhelmstraße 22 ca. 1860 - 1910 | Aktuelles Gericht Doblerstraße 14 vor 1970 (v.a. 1930 - 1960) | Gerichte in Bebenhausen 1945 - 1958 | Bitte nehmen Sie Kontakt auf! Email oder Tel. 070712002719.