Öffnungszeiten & Bereitschaftsdienst
Die Serviceeinheiten der einzelnen Zivil- und Strafkammern des Gerichts im Unterstützungsbereich sind erreichbar in den
Kernarbeitszeiten Mo - Do 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 15:30 Uhr, Fr 9:00 bis 12:00 Uhr.
Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich zwischen 6.00 Uhr
und 21.00 Uhr in Notfällen an den allgemeinen Bereitschaftsdienst des Landgerichtsbezirks Tübingen beim dafür
zuständigen Amtsgericht Tübingen wenden. Die örtlichen Polizeidienststellen verfügen ebenfalls über
Telefonnummern des Bereitschaftsdienstes.