Pressemitteilung vom 10.01.2024
Für die am
29. Januar 2024 um 9.00 Uhr im Sitzungssaal 120
des Landgerichts Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen,
beginnende Hauptverhandlung wegen eines Vergehens nach dem Wehrstrafgesetz beim Kommando Spezialkräfte mit Sitz in Calw (Az. 1 KLs
36 Js 7546/21) wird ein fristgebundenes Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/innen
durchgeführt.
Den entsprechenden Auszug aus der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden mit den Akkreditierungsbedingungen
für Medienvertreter/innen und das zugehörige Akkreditierungsformular
finden Sie über die Links.