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Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Tübingen

1. Allgemeines

2. Zuweisung zu den Stationsausbildern

3. Arbeitsgemeinschaften / Examensklausurenkurs / Bibliothek

4. Weitere Informationen

5. Ausbildungsleiter | Referendarsgeschäftsstelle

6. Reisekosten/Trennungsgeld | Staatsprüfungen

7. Ausbildungsleiter beim Oberlandesgericht Stuttgart und Regierungspräsidium Tübingen

Rechtsreferendariat

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendarinnen und Referendare zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Das Landgericht Tübingen ist auch Außenstelle des Landesjustizprüfungsamtes

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