Sie betreten das Gerichtsgebäude durch den Haupteingang. Von dort gehen Sie die Treppe nach oben. Bitte halten Sie
Ausweispapiere bereit. Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten des Amtsgerichts Tübingen. Im Bereich des
Zwischenpodestes der Haupttreppe zwischen dem Erdgeschoss und dem 1. Stock sind die Tagesordnungen ausgehängt.
Im ersten Stockwerk befinden sich die Sitzungssäle des Landgerichts. Wartebereiche für
Parteien und Zeugen sind vor den jeweiligen Sitzungssälen. Sie werden über Lautsprecher in die Säle gerufen. Die Sitzungen
in Strafsachen finden in der Regel in den Sitzungssälen 120 (Schwurgerichtssaal gegenüber der Haupttreppe im Mittelteil des
Gebäudes) und 107 (im linken Gebäudeflügel vom Haupteingang aus gesehen) statt.
Für die Sitzungen in Zivilsachen sind die Sitzungssäle 101 (im Mittelteil des Gebäudes im Bereich der Haupttreppe), 130
(im rechten Gebäudeflügel) und 111 (im linken Gebäudeflügel) vorgesehen; vereinzelt finden Einzelrichtertermine auch in
den Richterzimmern statt. In Ausnahmefällen werden auch Unterrichtsräume im 3. Stock (Räume 315, 317 und 320) für
Sitzungen genutzt.
Bitte teilen Sie Ihre Anliegen im Regelfall schriftlich mit. Persönliche Sprechzeiten der Richterinnen und Richter sind -
außerhalb der Verhandlungs- oder Anhörungstermine - ohne Vereinbarung nicht vorgesehen.
Eine Rechtsantragsstelle befindet sich im Haus.