Im Frühjahr und Herbst findet im Rahmen der Praktischen Studienzeit jeweils ein Gruppenpraktikum beim LG Tübingen statt;
Bewerbungen sind per Email jeweils nach Ausschreibung durch das Justizministerium innerhalb der dort angegebenen Frist möglich.
Termine und Ausschreibungen finden Sie auf der Seite des Justizministeriums (Landesjustizprüfungsamt)
Hinweis zum Gruppenpraktikum
Das Landgericht Tübingen bietet im Regelfall im Zeitraum Februar/März und September/Oktober ein 4-wöchiges
Gruppenpraktikum für Rechtsstudenten an. Das Gruppenpraktikum wird zentral durch das Landesjustizprüfungsamt auf dessen
Internetseite bzw. durch Aushang beim Jur. Seminar der Universität Tübingen ausgeschrieben. Der genaue Termin, die
Bewerbungsfrist, Bewerbungsinhalt sowie Hinweise auf andere Gruppenpraktika in der Justiz können der Ausschreibung entnommen werden.
Bewerbungen sind mittels Email und nur zwischen Ausschreibung (Aushang) und dem dort in der Ausschreibung genannten Ende der
Bewerbungsfrist möglich. Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist, d.h. nach deren Ende aber auch vor Ausschreibung,
eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Gruppenpraktikum wird durch eine(n) Zivilrichter(in) und eine(n) Strafrichter(in) betreut. (Richterin am AG Weber, Strafrecht, bzw.
Richter am LG Quarthal, Zivilrecht)
Einzelheiten zum Studium der Rechtswissenschaften, insbesondere zur praktischen Studienzeit, können der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes entnommen werden. Bewerbungen
(bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft)
zu richten.