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Betreuungsgericht

Die betreuungsgerichtlichen Aufgaben werden von den Amtsgerichten wahrgenommen, die auch die Aufgaben des Familiengerichts wahrnehmen, im Bezirk des Landgerichts Tübingen somit von den Amtsgerichten Tübingen, Rottenburg, Nagold, Calw, Reutlingen und Bad Urach. Das Amtsgericht Münsingen ist - ohne familiengerichtliche Zuständigkeit - für Betreuungssachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Münsingen zuständig.

Informationen für Berufsbetreuer

Sie sind Berufsbetreuer oder beabsichtigen, beruflich als Betreuer tätig zu werden?

Voraussetzung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer ist eine Registrierung. Für die erforderliche Registrierung ist die Betreuungsbehörde zuständig. Im Bezirk des Landgerichts Tübingen sind Betreuungsbehörden die Landratsämter Calw, Reutlingen und Tübingen.

Soweit es im konkreten Verfahren um Ihre Vergütung geht, wird diese im jeweiligen Verfahren durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) festgesetzt, bei dem das jeweilige Betreuungsverfahren geführt wird.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vergütungsgruppe, der Sie aufgrund Ihrer Ausbildung angehören. Die entsprechende Eingruppierung nimmt - mit Wirkung für alle Betreuungsgerichte - für Berufsbetreuer mit Sitz im Landgerichtsbezirk Tübingen (= Landkreise Calw, Reutlingen und Tübingen) das Landgericht Tübingen vor. Detailinformationen enthält ein Merkblatt; die Eingruppierung soll ausschließlich mit dem hier herunterladbaren Formular beantragt werden.

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