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Ein Verzeichnis der Notariate finden Sie im Justizportal Baden-Württemberg.

Notarsiegel  

Zum 31.12.2017 wurden alle bis dahin bestehenden staatlichen Bezirksnotariate in Württemberg geschlossen.  Hier lesen Sie, wo die bisherigen Aufgaben des Bezirksnotariats seit 1.1.2018 erledigt werden. Umfassende Hinweise zu allen Fragen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite www.notariatsreform.de oder mit einem einfachen „Klick“ auf das obige Symbolbild.

Beurkundungen

Seit 1.1.2018 gibt es auch in Württemberg, wie bisher schon in den anderen Bundesländern, nur noch freie Notare. Freie Notare finden Sie innerhalb des Landgerichtsbezirks in Tübingen und Mössingen, Reutlingen, Pfullingen, Metzingen, Bad Urach und Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw. Sie sind in der Wahl Ihres Notars frei. Viele Notare, die Sie bisher als Bezirksnotar kannten, sind seither als freie Notare tätig sein. Begonnene Beurkundungsgeschäfte wickelt entweder ein freier Notar ab, oder ein sogenannter Abwickler (z.B. ein ehemaliger Bezirksnotar, der künftig bei einem Amtsgericht beschäftigt ist.) Vorhandene Urkunden werden vom Abwickler oder dem Amtsgericht verwahrt, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat seinen Sitz hatte. In Reutlingen und Tübingen stehen zudem schon bisher und auch im neuen Jahr einige Anwaltsnotare bzw. schon bisher freie Notare zur Verfügung.

Grundbuchamt

Seit 1.1.2018 ist das zentrale Grundbuchamt in Böblingen für den gesamten Landgerichtsbezirk Tübingen zuständig. Die örtlichen Grundbuchämter bestehen nicht mehr. Viele Gemeinen halten jedoch Grundbucheinsichtsstellen vor.

Betreuungen und Nachlassangelegenheiten

Die betreungsgerichtlichen und nachlassgerichtlichen Aufgaben, die bis 31.12.2017 das Bezirksnotariat wahrgenommen  hat, werden seit 1.1.2018 vom Amtsgericht erledigt. Sie finden die zuständigen Mitarbeiter im seitherigen Amtsgerichtsgebäude oder in einer neuen Nebenstelle des Amtsgerichts. Zuständig ist das Amtsgericht sein, in dessen Bezirk das seitherige Bezirksnotariat seinen Sitz hatte, inNachlasssachen das schon bisher für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht mit Familiengericht.



 

grün = Orte, an denen vor und nach 1.1.2018 ein Notar seinen Sitz hat: rosa = Orte, an denen bisher ein Bezirksnotar verhanden war, künftig aber kein Notariat mehr vorhanden sein wird

Orte mit Betreuungsgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen

Orte mit Nachlassgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen (incl. Bezirk Münsingen), Bad Urach



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