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Erstinstanzliches Verfahren
Grundsätzlich ist das Landgericht in erster Instanz für alle Klagen mit einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € zuständig. Bestimmte Verfahren sind dem Landgericht auch unabhängig vom Streitwert zugewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Klagen Klagen wegen Amtspflichtverletzungen, Wettbewerbssachen oder Kartellsachen.
Beim Landgericht besteht Anwaltszwang, alle Parteien eines Zivilprozesses müssen sich also durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der für die Partei Schriftsätze einreicht und Anträge stellt.