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Zweitinstanzliches Verfahren

Das Landgericht ist auch Rechtsmittelgericht. In zweiter Instanz entscheidet es über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. Rechtsmittel sind Berufungen, die gegen Urteile gerichtet sind, und Beschwerden, die sich gegen Beschlüsse richten.

Nicht zuständig ist das Landgericht für Rechtsmittel in Familiensachen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.


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